AGB

Reise- und Mietbedingungen

Tour Veranstalter ist COSTA RICA MOTO (SWISSMOTO Ltda. Cédula Juridica 3-102-570057)

  1. Reservierung und Anzahlung
    Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per WhatsApp erfolgt, gilt:
    – Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
    – Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln und die Höhe der Anzahlung bekannt geben.
    – Mit Ihrer Anzahlung akzeptiert der Kunde die AGB Reise- und Mietbedingungen von COSTA RICA MOTO. Die Anzahlung ist in der Regel 25% vom Reisepreis, wenn nicht etwas anderes ausgemacht ist.
    – Die Tour Teilnahme/Miete wird bestätigt, nach Erhalt der Anzahlung.
    – Das gewünschte Motorrad wird nach Erhalt der Anzahlung reserviert.
  2. Bezahlung
    Die Restzahlung des Reisepreises ist 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Reisepreis bei Reservierung fällig. Bei Reisen während Weihnachten-, Neujahrs- und Osterfeiertagen gelten spezielle Zahlungsvereinbarungen.
  3. Mietmotorräder
    Bei einer Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution bei Übernahme des Motorrades fällig (Kreditkarten, Voucher werden bis zum Jahresende aufbewahrt). Ein zusätzlicher Mietvertrag wird bei Übernahme abgeschlossen, das gilt auch für Tour Teilnehmer, die im Tour Preis ein Mietmotorrad inklusive haben. Wenn ein Mietmotorrad bei einer geführten Tour im Reisepreis enthalten ist, gelten die Bestimmungen des Vermieters. Für die Übernahme des Mietfahrzeuges muss der Kunde im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das gemietete Fahrzeug sein. Dieser Nachweis ist bei Tour Start zu erbringen. Im Falle einer Nichterfüllung behält sich COSTA RICA MOTO das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen und den Tour Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Falle ist COSTA RICA MOTO nicht verpflichtet, eine Rückerstattung der bezahlten Leistungen jeglicher Art zu leisten und ist nicht haftbar für zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund dieser Begebenheit entstehen. Der Tour Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Mietmotorrad stets pfleglich zu behandeln. Soweit er einen Schaden am Motorrad verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges, gleiches gilt, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Soweit an einem Motorrad ein Schaden auftritt, der während der Tour nicht in einem angemessenen Zeitraum behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, gleich ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintritt. Bei Nichtverschulden steht ihm jedoch die Rückerstattung des anteiligen Mietpreises des Motorrades zu. COSTA RICA MOTO versucht, dem Tour Teilnehmer das gewünschte Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer unvorhergesehenen Situation wie technischem Defekt, Unfall, Diebstahl oder Ähnlichem dieses mit einem vergleichbaren Fahrzeugmodell zu ersetzen.
  4. Schäden am Mietmotorrad
    Für Schäden durch Sturz oder Unfall ist der Mieter verantwortlich und haftet auch für Folgeschäden wie Rücktransport, Ausfall des Motorrades, Selbstbeteiligung bei Versicherungsfällen wie auch für Forderungen Dritter. Verlorene oder unbrauchbar gewordene Fahrzeug-Dokumente werden mit US$ 150.– verrechnet. Verlorene Motorradschlüssel werden mit US$ 150.– verrechnet, zusätzlich der Aufwand zur Überbringung des Ersatzschlüssels.
    Unsere Motorräder haben eine maximale Zuladung, die auf der Beschreibung des jeweiligen Motorradtyps auf unserer Website ersichtlich ist. Der Mieter haftet bei Überschreitung für direkte Schäden und Folgeschäden am Motorrad.
    Alle vom Mieter verursachten Schäden müssen vor Abreise beglichen werden, bei Versicherungsfällen muss der vertragliche Selbstbehalt vor Abreise beglichen sein.
    COSTA RICA MOTO behält sich das Recht vor, Schäden, die nicht gemeldet wurden, dem Mieter nach zu belasten.
  5. Motorrad Versicherung
    Die Mietmotorräder von COSTA RICA MOTO verfügen über eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Der Mieter/Tour Teilnehmer haftet für Schäden am gemieteten Motorrad und haftet für den vertraglichen Selbstbehalt bei Schäden Dritter. Zusätzlich kann eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden, die Schäden am gemieteten Motorrad deckt. Die Versicherungsbedingungen können separat angefordert werden und die Versicherungen müssen mind. 15 Tage vor Miet- Tour Beginn bestellt werden.
    Alle Versicherungen gegen Diebstahl oder Beschädigungen sowie zusätzliche Haftpflichtversicherungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags und Bedingungen der Versicherungsgesellschaft und enthalten keinen Schutz vor Verletzungen, vor Beschädigungen von persönlichem Eigentum oder Beschädigungen aus Fahrlässigkeit, beispielsweise durch illegale Nutzung oder die Nutzung des Motorrads unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Jeder Unfall und jede Beschädigung des Mietfahrzeugs, das von der Versicherung gedeckt werden soll, muss von der Polizei und einem Versicherungsagenten dokumentiert werden. Für alle Beschädigungen des Mietfahrzeugs ohne Polizei/Versicherungs-Rapport haftet der Mieter.
  6. Bussgelder
    Im Falle einer Busse ist der Mieter/Tour Teilnehmer zur sofortigen Bezahlung verpflichtet, er haftet auch für Folgekosten bei Beschlagnahmung des Motorrades oder des Nummernschildes, er meldet dies in jedem Fall dem Vermieter. COSTA RICA MOTO behält sich das Recht vor, Bussen, die nicht gemeldet wurden, dem Mieter inkl. Verzugszinsen nach zu belasten.
  7. Pass, Visa und Führerscheinbestimmungen
    Der Mieter bestätigt, im Besitz des Motorradführerscheins der jeweiligen Klasse des gemieteten Motorrades zu sein. Ein ausländischer Führerschein ist 3 Monate in Costa Rica gültig. Der Mieter verpflichtet sich Pass, Führerschein und Fahrzeugpapiere bei Verwendung des Motorrades immer mit sich zu führen.
  8. Mindestteilnehmerzahl
    Wir behalten uns vor, eine Reise bis 45 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Es wird dem Kunden ein neues Angebot zur Durchführung der Reise gemacht, wenn er das nicht annimmt, bekommt er die geleistete Anzahlung zurück. COSTA RICA MOTO ist des Weiteren in keinem Fall für zusätzliche Kosten oder Verluste (Flugtickets, Mietautos oder Hotelreservationen) in Folge der Annullierung der Tour verantwortlich.
  9. Rücktritt und Erstattung
    Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. COSTA RICA MOTO kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der COSTA RICA MOTO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
    COSTA RICA MOTO stehen im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
    Nach Anmeldung bis zum 61. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10% des Teilnahmepreises
    60 bis 41 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Teilnahmepreises
    40 bis 16 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises
    15 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises
    Ausgenommen einzelne Hotels haben restriktivere Stornobedingungen, dann werden für den gebuchten Hotelpreis, die Stornobedingungen der Hotels berechnet.

    Rücktritt bei nur Motorradmiete:

    bis 15 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
    ab 14 Tage vor Mietbeginn in der Höhe der geleisteten Anzahlung
  10. Änderung am Tour Verlauf
    Die Touren sind stark saisonabhängig, im Falle einer Streckenänderung durch Wetterbedingungen oder Strassensperrungen passt COSTA RICA MOTO die Hotels und die Streckenführung automatisch an. Für das Wetter ist COSTA RICA MOTO nicht verantwortlich und kann auch im Falle von Unwetter nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Erstattungen im Falle von Unwettern sind ausgeschlossen.
  11. Kostenfreier Transfer
    Ein Transfer zwischen dem Hotel, das Sie direkt nach der Anreise und vor der Abreise erhalten und unserer COSTA RICA MOTO Station, ist auf allen geführten Touren inklusive. Bestimmte Einschränkungen könnten jedoch gelten.
  12. Tour Absage
    Kann die Tour aus Gründen ausserhalb des Einflussbereiches von COSTA RICA MOTO oder ihren Auftragnehmern oder Kunden sowie in einem Fall höherer Gewalt wie Aufruhr, Überschwemmung, Erdbeben, Streik etc. nicht angetreten werden oder muss sie aufgrund dessen unterbrochen oder beendet werden, wird der Vertrag ungültig.
  13. Haftung
    COSTA RICA MOTO ist verantwortlich und haftbar für sorgfältige Reisevorbereitungen, Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern (Hotels, Fährverbindungen etc.), Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit sowie eine zutreffende Reisebeschreibung.
    Darüber hinaus haftet COSTA RICA MOTO nicht bei Verkehrsunfällen. Jeder Tour Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt.
    Darüber hinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter von COSTA RICA MOTO nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
    Die Haftung von COSTA RICA MOTO als Reiseveranstalter und Vermieter, egal aus welchem Rechtsgrund, ist insgesamt auf die Höhe des Tour Preises (Mietpreises) beschränkt.
  14. Preiserhöhungen
    Tour Preis und Mietgebühren sind auf der Basis der Wechselkurse und Kosten zur Zeit der Drucklegung kalkuliert. Ändern sich Wechselkurse oder Kosten, so müssen wir uns eine Änderung des Tour Preises und der Mietgebühren vorbehalten. Falls die Änderung 5 Prozent des Tour- oder Mietpreises übersteigt, kann der Tour Teilnehmer/Mieter innerhalb von zehn Tagen vom Vertrag zurücktreten.
  15. Teilnehmer-Zusicherung
    Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Mietmotorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand ist. Es gelten die Regeln der Strassenverkehrsordnung des jeweiligen Reiselandes sowie deren gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens COSTA RICA MOTO keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen.
  16. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN
    Verstösst ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von COSTA RICA MOTO das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschliessen. Der Teilnehmer hat die Strassenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der Fahrstrecke, der Gruppe und des Verkehrs anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten selbst verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Unfälle und/oder Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten, zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat.
  17. Haftungsausschluss des Mieters /Tour Teilnehmers
    Jeder Tour Teilnehmer ist verpflichtet, eine Haftungsausschlusserklärung und einen Mietvertrag vor Tour Beginn zu unterzeichnen. Ohne die Unterschrift auf den entsprechenden Unterlagen ist eine Teilnahme nicht möglich.
  18. Im Tour Preis enthaltene Leistungen
    Sie sind unter «Leistungen» genau aufgelistet. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tour Preis nicht enthalten.
  19. Haftungsausschluss von COSTA RICA MOTO für Fremdleistungen
    COSTA RICA MOTO haftet nicht für Schäden oder Körperverletzungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden (Reitausflüge, Hubschrauberflüge, Canopy, Ausstellungen usw.).
  20. GEPÄCK
    Für begleitete Touren, können wir pro Tour Teilnehmer ein Gepäckstück im Begleitfahrzeug unterbringen. Gegenstände von persönlicher Natur wie Reisepass, Geld, Kamera etc. sollten auf dem Motorrad mitgeführt werden. COSTA RICA MOTO übernimmt keine Verantwortung für jeglichen Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Bereitstellung von Gepäck während der Tour, auch nicht für deponierte Gepäckstücke. Wir empfehlen, eine Reise- und Gepäckversicherung abzuschliessen.
  21. Rückerstattung einzelner Reiseleistungen
    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt.
  22. Start und Ziel
    der Motorradtouren ist Limonal de Orotina, gilt auch für Motorradmiete.
  23. Fotos/Videos
    Die Teilnehmer der Reisen erklären sich mit der Speicherung und Veröffentlichung von Bildern und Videos der Tour einverstanden, auch wenn die Teilnehmer darauf zu erkennen sind. Der Teilnehmer erhält dafür keinerlei Entschädigung von COSTA RICA MOTO.
  24. Vertragsauslegung, Verzicht und Vertragsnichtigkeit
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB Reise- und Mietbedingungen ungültig, nicht durchsetzbar oder unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB Reise- und Mietbedingungen unberührt.
  25. Änderungen der AGB Reise- und Mietbedingungen
    COSTA RICA MOTO behält sich vor, die vorliegenden AGB Reise- und Mietbedingungen jederzeit teilweise oder ganz zu ändern. Diese AGB Reise- und Mietbedingungen sind auf unserer Homepage unter www.costarica-moto.com in der jeweils gültigen Fassung publiziert und können dort von Interessenten/Kunden eingesehen werden.  Auf Wunsch stellen wir die AGB Reise- und Mietbedingungen dem Kunden/Interessenten auch in PDF Form zu.
  26. Gerichtsstand
    Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Kunde besitzt und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich costa-ricanische Gerichte unter costa-ricanischem Recht zuständig. Gerichtsstand ist Cartago Costa Rica.

    Veranstalter: Costa Rica Moto
    30m Oeste de la iglesia Limonal, Orotina, Alajuela, Costa Rica

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