1. Reservierung und Vorauszahlung
Die folgenden Ausführungen gelten für mündliche, telefonische, schriftliche, per E-Mail oder per Fax vorgenommene Buchungen:
– Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
– Der Reiseveranstalter schliesst den Vertrag mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) ab. Er bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform übermitteln und die Höhe der ersten Anzahlung angeben.
– Mit der Anzahlung erklären Sie sich mit den Reise- und Mietbedingungen von COSTA RICA MOTO einverstanden. Die Anzahlung beträgt in der Regel 30% des Reisepreises, sofern nichts anderes vereinbart.
– Die Tourteilnahme / Vermietung wird nach Eingang der Anzahlung bestätigt.
– Das gewünschte Motorrad wird nach Eingang der Anzahlung reserviert.
2. Bezahlung
Der Restbetrag ist zu Beginn der Tour oder der Anmietung in bar in USD zu zahlen. Wir akzeptieren keine Kreditkarten für die Bezahlung der Tour oder des Motorradverleihs. Nach vorheriger Absprache kann der Kunde den Restbetrag auch bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt auf das angegebene Konto überweisen. Alle Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Vermietung von Motorrädern
Bei der Anmietung eines Motorrades ist bei der Übernahme des Motorrades eine zusätzliche Kaution zu hinterlegen (Kreditkartenbelege werden bis Ende des Jahres aufbewahrt). Bei der Anmietung wird ein zusätzlicher Mietvertrag abgeschlossen, dies gilt auch für Tourteilnehmer, bei denen ein Mietmotorrad im Tourpreis enthalten ist. Ist ein Mietmotorrad im Preis einer geführten Tour enthalten, gelten die Bestimmungen eines Mietvertrages. Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Führerscheins für das gemietete Fahrzeug sein, um das gemietete Fahrzeug übernehmen zu dürfen. Dieser Nachweis muss zu Beginn der Tour erbracht werden. Bei Nichteinhaltung behält sich Costa Rica Moto das Recht vor, das Mietfahrzeug nicht zu übergeben und den Reiseteilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschliessen. Costa Rica Moto ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die bezahlten Leistungen in irgendeiner Form zurückzuerstatten und haftet nicht für etwaige Mehrkosten, die dem Kunden durch diesen Vorfall entstehen. Der Reiseteilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das gemietete Motorrad stets pfleglich zu behandeln. Soweit das Motorrad beschädigt wurde, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzmotorrades; gleiches gilt, wenn das Motorrad gestohlen wurde. Tritt während der Tour ein Schaden an einem Motorrad auf, der nicht in angemessener Zeit behoben werden kann, besteht kein Anspruch auf ein Ersatzmotorrad, unabhängig davon, ob der Mieter den Schaden verschuldet hat oder ob der Schaden ohne sein Verschulden eintritt.
4. Schäden am gemieteten Motorrad
Schäden durch Sturz oder Unfall gehen zu Lasten des Mieters und er haftet für Folgeschäden wie Rücktransport, Motorradpanne, Selbstbeteiligung bei versicherten Ereignissen sowie für Ansprüche von Dritten. Verlorene oder unbrauchbare Fahrzeugdokumente werden mit USD 150 berechnet. Verlorene Motorradschlüssel werden mit USD 150 berechnet, zuzüglich der Kosten für die Lieferung des Ersatzschlüssels.
Auf unserer Website können Sie die maximale Zuladung unserer Motorräder in den jeweiligen Beschreibungen einsehen. Bei Überschreitung dieser Werte haftet der Mieter für den direkten Schaden, der am Motorrad entsteht.
Alle vom Mieter verursachten Schäden müssen vor der Abreise bezahlt werden, bei versicherten Ereignissen muss der vertragliche Selbstbehalt vor der Abreise bezahlt werden.
Costa Rica Moto behält sich das Recht vor, Schäden, die nicht gemeldet wurden, dem Mieter in Rechnung zu stellen.
5. Die Motorradversicherung
Bei der Vermietung von Costa Rica Moto Motorrädern besteht eine Haftpflichtversicherung. Der Mieter/Reiseteilnehmer haftet für Schäden am gemieteten Motorrad und haftet für die vertragliche Selbstbeteiligung bei Schäden an Dritten. Zusätzlich kann eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, die Schäden am gemieteten Motorrad abdeckt. Die Versicherungsbedingungen können separat angefordert werden und die Versicherung muss mindestens 15 Tage vor Beginn der Miettour bestellt werden.
Für alle Versicherungen gegen Diebstahl oder Beschädigung und zusätzliche Haftpflichtversicherungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrages und die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft. Diese beinhalten keinen Schutz gegen Personen-, Sach- oder Fahrlässigkeitsschäden, z.B. durch illegalen Gebrauch oder den Gebrauch des Motorrades unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Die Polizei und ein Versicherungsvertreter müssen jeden Unfall oder Schaden am Mietfahrzeug dokumentieren, um von der Versicherung abgedeckt zu werden. Für alle Schäden am Mietfahrzeug ohne Polizei-/Versicherungsbericht haftet der Mieter.
6. Bussgelder
Im Falle eines Bussgeldes ist der Mieter/Reiseteilnehmer sofort zur Zahlung verpflichtet und haftet für die Folgekosten im Falle der Beschlagnahme des Motorrades oder des Kennzeichens, er/sie hat dies in jedem Fall dem Vermieter zu melden. Costa Rica Moto behält sich das Recht vor, nicht gemeldete Bussgelder einschliesslich Verzugszinsen dem Vermieter in Rechnung zu stellen.
7. Pass-, Visum- und Führerscheinbestimmungen
Der Mieter bestätigt, im Besitz eines Motorrad-Führerscheins für die jeweilige Klasse des gemieteten Motorrads zu sein. Ein ausländischer Führerschein ist solange wie der Stempel im Pass in Costa Rica gültig. Der Mieter verpflichtet sich, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere bei der Benutzung des Motorrades stets mitzuführen.
8. Mindestteilnehmerzahl
Wir behalten uns vor, eine Reise bis 45 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn bis dahin die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Dem Kunden wird ein neues Angebot zur Durchführung der Reise gemacht, wenn er dieses nicht annimmt, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet. Costa Rica Moto haftet nicht für zusätzliche Kosten oder Verluste (Flugtickets, Mietwagen oder Hotelreservierungen), die durch die Absage der Reise entstehen.
9. Rücktritt und Erstattung
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, vor Beginn der Reise zu verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle an der Reise teilnimmt. Costa Rica Moto kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften des Bestimmungslandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Costa Rica Moto als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
Bei einem Rücktritt des Teilnehmers hat Costa Rica Moto Anspruch auf folgende Zahlungen:
– Bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10 % der Teilnahmegebühr
– Bis 45 Tage vor der Veranstaltung 20 % der Teilnahmegebühr
– Bis 15 Tage vor der Veranstaltung 50 % des Beteiligungspreises
– Ab 14 Tage vor der Veranstaltung 90 % des Teilnahmepreises
Stornierung nur für Motorradvermietung:
– Bis zu 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos
– Ab 6 Tage vor Mietbeginn bis zur Höhe der geleisteten Vorauszahlung.
10. Änderung des Tourverlaufs
Die Touren sind stark saisonabhängig, und Costa Rica Moto passt die Hotels und die Streckenführung automatisch an, wenn sich die Route aufgrund von Wetterbedingungen oder Strassensperrungen ändern sollte. Costa Rica Moto ist nicht für die Wetterbedingungen verantwortlich und kann im Falle von Unwettern nicht haftbar gemacht werden. Rückerstattungen im Falle von Unwettern sind ausgeschlossen.
11. Kostenloser Transfer
Ein Transfer zwischen dem Hotel, dem Sie bei der Ankunft und vor der Abreise zugewiesen wurden, und unserer Costa Rica Moto Station ist bei allen geführten Touren inbegriffen. Es können jedoch bestimmte Einschränkungen gelten.
12. Stornierung der Tour
Aus Gründen, die ausserhalb der Kontrolle von Costa Rica Moto oder seinen Vertragspartnern oder Kunden liegen, sowie im Falle höherer Gewalt wie Aufruhr, Überschwemmung, Erdbeben, Streik usw., oder wenn die Tour aus diesem Grund unterbrochen oder beendet werden muss, wird der Vertrag ungültig.
13. Haftung
Costa Rica Moto haftet für die sorgfältige Reisevorbereitung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Fährverbindungen etc.), die Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten und eine angemessene Reisebeschreibung.
Costa Rica Moto haftet ferner nicht für Verkehrsunfälle. Jeder Reiseteilnehmer ist für seine Fahrweise und Routenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Reiseleiter folgt.
Weiterhin erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass die Eigentümer, Organisatoren und Vertreter von Costa Rica Moto nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle im Zusammenhang mit der Durchführung oder Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schäden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
Die Haftung von Costa Rica Moto als Reiseveranstalter und Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Höhe des Reisepreises (Miete) beschränkt.
14. Preiserhöhungen
Der Reisepreis und die Mietgebühren sind auf der Grundlage der Wechselkurse und Kosten zum Zeitpunkt der Drucklegung berechnet. Ändern sich Wechselkurse oder Kosten, so behalten wir uns eine Änderung des Reisepreises und der Mietpreise vor. Beträgt die Änderung mehr als
5 % des Reise- bzw. Mietpreises, kann der Reiseteilnehmer/Mieter innerhalb von zehn Tagen vom Vertrag zurücktreten.
15. Zusicherung des Teilnehmers
Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem gemieteten Motorrad, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und verkehrssicher ist, an der Reise teil. Es gelten die Regeln der Strassenverkehrsordnung des jeweiligen Reiselandes sowie deren gesetzliche Bestimmungen zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Costa Rica Moto hat keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, nur mit ordnungsgemässer Motorradschutzkleidung an der Veranstaltung teilzunehmen.
16. Anweisungen zu Befolgen
Verstösst ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder wird durch sein Verhalten ein anderer Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung gefährdet bzw. verletzt oder geschädigt, so haben die Vertreter von Costa Rica Moto das Recht, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und der ihm entstandenen Kosten auszuschliessen. Der Teilnehmer hat die Strassenverkehrsordnung in den jeweiligen Zielländern zu beachten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Gegebenheiten der Strecke, der Gruppe und des Verkehrs anzupassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fahrer für sein eigenes Fahrverhalten verantwortlich ist und dass er auch zivil- und strafrechtlich für Unfälle und/oder Schäden, die er anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zufügt, haftet. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen hat und sich ausreichend versichert hat.
17. Haftungsausschluss des Mieters/Reiseteilnehmers
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, vor Reiseantritt einen Haftungsausschluss und einen Mietvertrag zu unterschreiben. Ohne die Unterschrift auf den entsprechenden Dokumenten ist eine Teilnahme nicht möglich.
18. In den Kosten der Tour enthaltene Leistungen
Sie sind unter «Leistungen» genau aufgeführt. Im Reisepreis sind keine Leistungen enthalten, die nicht ausdrücklich als inkludiert aufgeführt sind.
19. Ausschluss der Haftung von Costa Rica Moto für Fremdleistungen
Costa Rica Moto haftet nicht für Schäden.
20. Gepäck
Bei geführten Touren können wir folgendes unterbringen:
– ein Gepäckstück pro Tourteilnehmer/in im Begleitfahrzeug.
Persönliche Gegenstände wie Reisepass, Geld, Kamera etc. sollten auf dem Motorrad mitgeführt werden.
Costa Rica Moto übernimmt keine Verantwortung für Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder Verspätung bei der Bereitstellung des Gepäcks während der Tour, auch nicht für hinterlegtes Gepäck. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- und Gepäckversicherung.
21. Erstattung von individuellen Reiseleistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden, aus von ihm zu vertretenden Gründen (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Vorteile nur geringfügig sind.
22.. Start und Ziel
der Motorradtouren ist Limonal de Coyolar, gilt auch für die Motorradvermietung.
23. Fotos/Videos
Die Teilnehmer erklären sich mit der Speicherung und Veröffentlichung von Bildern und Videos von der Tour einverstanden, auch wenn sie auf diesen zu erkennen sind. Der Teilnehmer erhält keine Entschädigung von Costa Rica Moto.
24. Auslegung, Verzicht und Nichtigkeit des Vertrages
Sollte eine Bestimmung dieser AGB-Reise- und Mietbedingungen ungültig, nicht durchsetzbar oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser AGB-Reise- und Mietbedingungen davon unberührt.
25. Änderungen der AGB der Reise- und Mietbedingungen
Costa Rica Moto behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Reise- und Mietbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Diese Allgemeinen Reise- und Mietbedingungen sind auf unserer Homepage unter www.costarica-moto.com in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht und können dort von Interessenten/Kunden eingesehen werden. Auf Wunsch können wir dem Kunden/Interessenten die Allgemeinen Reise- und Mietbedingungen auch im PDF-Format zusenden.
26. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, egal welche Staatsangehörigkeit der Kunde besitzt und unabhängig davon, wo der Schaden entsteht, sind ausschliesslich costaricanische Gerichte nach costaricanischem Recht zuständig.